Kosten
Warum geben Sie keine Warmmiete an?
Sofern Sie eine echte Warmmiete meinen, ist dies schnell erklärt:
Die Vereinbarung von Warmmieten ist laut Urteil des BGH (AZ ZR VIII 212/05) vom 19.06.06 verboten, da sie im Widerspruch zum §2 der Heizkostenverordnung steht.
Wenn Sie also einen der zur Zeit beliebten Mietverträge mit einer Vereinbarung über Warmmiete abschließen, so ist diese Vereinbarung unwirksam - es MUSS abgerechnet werden.
Das macht meiner Meinung nach auch wirklich Sinn, denn nur so kann jedermann zu seinem eigenen Sparbeitrag angehalten werden, damit auch unsere Nachkommen noch etwas von den knappen Ressourcen zur Verfügung haben!
Letzte Änderung des Artikels: 2006-08-31 11:26
Verfasser des Artikels: Matthias
Revision: 1.0
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